FORTBILDUNG IM BEREICH ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Datum
15. Oktober 2025
Uhrzeit
09:00 – 11:30 Uhr
Veranstalter
RENO Kassel
Veranstaltungsort
Webinar
Beschreibung

TOP-AKTUELL:

Seit dem 01.10.2025 sind die neuesten Zwangsvollstreckungsformulare verbindlich zu nutzen. Vieles hat sich jetzt gerade in den Formularen formal und inhaltlich geändert und ist bei neuen Zwangsvollstreckungsaufträgen unbedingt zu beachten.

Das Webinar gibt innerhalb von ca. 2,5 Stunden einen umfassenden Überblick über die Neuerungen und bietet vielfältige Hilfestellungen und praktische Tipps für effektivere und fehlerfreie Vollstreckungsaufträge, insbesondere bei Gerichtsvollziehern und bei der Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie den dazugehörigen Forderungsaufstellungen.

Selbstverständlich besteht im Rahmen des Webinars auch die Möglichkeit, Fragen an den Referenten zu stellen. Die verwendete Präsentation wird den Teilnehmer*inne*n am Ende als Skript-Datei bereitgestellt.

Referent(in)
Dipl.-Rechtspfleger Uwe Salten
Der Referent war viele Jahre in der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen tätig und wurde vor 3 Jahren als Lehrkraft an das Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Standort: Essen) berufen. Dort unterrichtet er nun insbesondere die Fächer Zwangsvollstreckungsrecht, Familienrecht, Handelsregisterrecht und Strafrecht und leitet dort auch den Fachbereich ‚Zwangsvollstreckungsrecht‘. Außerdem ist er auch Autor des Praktiker-Handbuches ‚Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung‘ (Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, aktuell 7. Auflage, 2023) sowie Verfasser diverser Aufsätze zu den Themenkomplexen ‚Mahnverfahren‘ und ‚Zwangsvollstreckung‘ in Fachzeitschriften (z.B. NJW, MDR, FMP).
Preis
60 € für Mitglieder, 90 € für Nichtmitglieder
Bedingungen
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Sie ist verbindlich, unwiderruflich und begründet bei Nichtteilnahme keine Rückzahlungsverpflichtung.

Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, das Seminar abzusagen; dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an.

Ein Rücktritt des Teilnehmers ist nur aus nachweisbar wichtigem Grund möglich. Ob insoweit eine Erstattung des Betrages möglich ist, entscheidet der Verein unter Ausschluss des Rechtsweges. Die besonderen Bedingungen werden durch Anmeldung zum Seminar vorbehaltlos anerkannt.

Interesse an einer Mitgliedschaft?

Jetzt Teil der RENO-Familie werden!

Unsere Mitglieder sind in den Ortsvereinen und Landesverbänden im gesamten Bundesgebiet organisiert. Werde Mitglied – in der Regel findest Du in der Nähe Ihres Wohnortes einen Ortsverein. Wir sind eine starke Gemeinschaft – unser Motto: Gemeinsam mehr erreichen!